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Rechtsprechungsbericht

Rechtsprechungsbericht DZWir _ 1993, Heft 3 Knauth, Neue Rechtsprechung des BGH zu den Genußrechten -- Rechtsprechungsbericht _ Klaus-Wilhelm Knauth' Die neue Rechtsprechung des BGH zu den Genußrechten Der BGH hat in zwei erfreulich klaren Entscheidungen zu Zweifelsfragen Stellung genommen, die bei der Emittierung von Genußscheincn bisher stets zu einer gewissen Unsicherheit geführt haben. In seinem Urteil vom 5. Oktober 19921 erörtert er Fragen des Anlegcrschutzes, insbesondere die Konsequenzen einer Kapitalherabsetzung für den Genußscheininhaber. In der Entscheidung vom 9. November 19922 prüft er die Möglichkeit des Emittenten, das Recht des (Minderheits-)Aktionärs auf den Bezug von Genußscheinen auszuschließen. Gericht auch nicht mehr die im Schrifttum heftig diskutierte Frage zu entscheiden, ob ein aktienähnlicher Genußschein als Umgehung der $$ 139 ff AktG beurteilt werden kann. Die Beantwortung dieser Streitfrage durch eine höchstrichterliche Entscheidung wäre sicherlich von erheblichem akademischen Interesse gewesen, jedoch dürfte sie zukünftig in der Praxis der Vcrtragsjuristen keine große Bedeutung mehr haben. Denn für den Emittenten ist einer der wesentlichen Vorzüge des Genußscheins die Möglichkeit, Vergütungen auf Genußschcine als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen. Nach Auffassung des Bundesfinanzministcriums kommt der für den Steuerabzug notwendige Fremdkapitalcharakter in den Genußscheinbedingungen dann deutlich zum Ausdruck, wenn Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten und Rückzahlungsmodalitätcn geregelt sind5. Aus http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht de Gruyter

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2009 Walter de Gruyter
ISSN
1439-1589
eISSN
1612-7056
DOI
10.1515/dwir.1993.3.3.97
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Abstract

DZWir _ 1993, Heft 3 Knauth, Neue Rechtsprechung des BGH zu den Genußrechten -- Rechtsprechungsbericht _ Klaus-Wilhelm Knauth' Die neue Rechtsprechung des BGH zu den Genußrechten Der BGH hat in zwei erfreulich klaren Entscheidungen zu Zweifelsfragen Stellung genommen, die bei der Emittierung von Genußscheincn bisher stets zu einer gewissen Unsicherheit geführt haben. In seinem Urteil vom 5. Oktober 19921 erörtert er Fragen des Anlegcrschutzes, insbesondere die Konsequenzen einer Kapitalherabsetzung für den Genußscheininhaber. In der Entscheidung vom 9. November 19922 prüft er die Möglichkeit des Emittenten, das Recht des (Minderheits-)Aktionärs auf den Bezug von Genußscheinen auszuschließen. Gericht auch nicht mehr die im Schrifttum heftig diskutierte Frage zu entscheiden, ob ein aktienähnlicher Genußschein als Umgehung der $$ 139 ff AktG beurteilt werden kann. Die Beantwortung dieser Streitfrage durch eine höchstrichterliche Entscheidung wäre sicherlich von erheblichem akademischen Interesse gewesen, jedoch dürfte sie zukünftig in der Praxis der Vcrtragsjuristen keine große Bedeutung mehr haben. Denn für den Emittenten ist einer der wesentlichen Vorzüge des Genußscheins die Möglichkeit, Vergütungen auf Genußschcine als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen. Nach Auffassung des Bundesfinanzministcriums kommt der für den Steuerabzug notwendige Fremdkapitalcharakter in den Genußscheinbedingungen dann deutlich zum Ausdruck, wenn Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten und Rückzahlungsmodalitätcn geregelt sind5. Aus

Journal

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrechtde Gruyter

Published: Jan 1, 1993

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