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Die Modernen Minderheitenverträge

Die Modernen Minderheitenverträge DIE MODERNEN MINDERHEITENVERTRÄGE von HELMER ROSTING Ehemaliger Hoher Kommissar in Danzig und früher Direktor der Minderhelten- abteilung des Völkerbundes. I. . Einleitung. Nach dem Weltkriege schlossen die alliierten und assoziierten Grossmachte und Polen, die Tschekoslowakei, Rumanien, Grie- chenland und Jugoslawien eine Reihe von Abkommen ab, die sogenannten Minderheitenabkommen, oder richtiger gesagt, die Grossmachte legten den genannten Staaten sowie der Turkei, Bul- garien, Osterreich und Ungarn in den respektiven Friedensver- trägen mit den letzteren Verpflichtungen zum Schutz der Minder- heiten auf'). ' Durch diese Bestimmungen geben diese Staaten gewisse Rechte an: a) alle Einwohner des Landes (also auch den Fremden) ohne Ansehen der Geburt, Nationalitat, Sprache, Rasse oder Religion, b) die Unteranen des Landes, welche durch Rasse, Sprache oder Religion von der Mehrzahl der Staatsburger des Landes ab- weichen. Die Bestimmungen sind garantiert : i ) von dem betreffenden S.taat dadurch, dass die Vertrags- bestimmungen als Grundgesetz betrachtet werden mussen, mit welchem keine anderen Gesetze oder öffentliche Handlungen in Konflikt kommen durfen, ' 2) von fremden Staaten dadurch, dass die Bestimmungen als internationale, vom Volkerbund garantierte Verpflichtungen an- erkannt werden2). _ Eine Gesamtausgabe der Bestimmungen uber den Minderheitenschutz ist ;om V61kerbundssekretariat herausgegeben worden (Publication de la Societe des Nations: http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Nordisk Tidsskrift for International Ret Brill

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Publisher
Brill
Copyright
© 1938 Koninklijke Brill NV, Leiden, The Netherlands
ISSN
0029-151X
eISSN
1875-2934
DOI
10.1163/187529338X00374
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Abstract

DIE MODERNEN MINDERHEITENVERTRÄGE von HELMER ROSTING Ehemaliger Hoher Kommissar in Danzig und früher Direktor der Minderhelten- abteilung des Völkerbundes. I. . Einleitung. Nach dem Weltkriege schlossen die alliierten und assoziierten Grossmachte und Polen, die Tschekoslowakei, Rumanien, Grie- chenland und Jugoslawien eine Reihe von Abkommen ab, die sogenannten Minderheitenabkommen, oder richtiger gesagt, die Grossmachte legten den genannten Staaten sowie der Turkei, Bul- garien, Osterreich und Ungarn in den respektiven Friedensver- trägen mit den letzteren Verpflichtungen zum Schutz der Minder- heiten auf'). ' Durch diese Bestimmungen geben diese Staaten gewisse Rechte an: a) alle Einwohner des Landes (also auch den Fremden) ohne Ansehen der Geburt, Nationalitat, Sprache, Rasse oder Religion, b) die Unteranen des Landes, welche durch Rasse, Sprache oder Religion von der Mehrzahl der Staatsburger des Landes ab- weichen. Die Bestimmungen sind garantiert : i ) von dem betreffenden S.taat dadurch, dass die Vertrags- bestimmungen als Grundgesetz betrachtet werden mussen, mit welchem keine anderen Gesetze oder öffentliche Handlungen in Konflikt kommen durfen, ' 2) von fremden Staaten dadurch, dass die Bestimmungen als internationale, vom Volkerbund garantierte Verpflichtungen an- erkannt werden2). _ Eine Gesamtausgabe der Bestimmungen uber den Minderheitenschutz ist ;om V61kerbundssekretariat herausgegeben worden (Publication de la Societe des Nations:

Journal

Nordisk Tidsskrift for International RetBrill

Published: Jan 1, 1938

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