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V. Pribnow, Die Rechtfertigung obrigkeitlicher Steuer- und kirchlicher Zehnterhebung bei Huldrich Zwingli.

V. Pribnow, Die Rechtfertigung obrigkeitlicher Steuer- und kirchlicher Zehnterhebung bei Huldrich... LEGA art.no. br9820 PIPS.no. 159093 Please indicate author’s corrections in blue , setting errors in red 200 COMPTES RENDUS KB/zetten/060198/000000 V. P RIBNOW , Die Rechtfertigung obrigkeitlicher Steuer- und kirchlicher Zehnter- hebung bei Huldrich Zwingli. [Zürcher Studien zur Rechtsgeschichte, 34]. Schulthess, Zürich [1996]. [III] + IX + 111 S. Der Verfasser setzt sich zum Ziel, die Aussagen des Zürcher Reformators zu zwei Arten von Abgaben seiner Zeit, den Steuern und den Zehnten, zu untersuchen und zu würdigen. Nach einer einleitenden Zusammenfassung von Zwinglis Biographie stellt er die Ab- gabenordnung des Mittelalters dar, die dann vom auch im Bereich des Rechts wirksam werdenden Umbruch der Reformation ergriffen wurde. Dabei zeigte die Stadt Zürich mit ihrem ländlichen Untertanengebiet das typische Bild damaliger Stadtwirtschaft. In seiner Unterscheidung von göttlicher und menschlicher Gerechtigkeit bejahte Zwingli im Gegensatz zu den Täufern, die mit den Neuerungen viel weiter gehen wollten, Staat und Obrigkeit. Zur Überwachung und Gestaltung der menschlichen Gerechtigkeit bedarf es nach ihm der menschlichen Gewalt, die von Gott eingesetzt ist. Weltliche Macht der Geistlichkeit hingegen besitzt keine biblische Grundlage. Privat- eigentum ist zuzulassen; es verpflichtet aber zur Teilung mit den Bedürftigen. Nach Zwinglis republikanischem Staatsverständnis schuldet ein Christ Steuern und Abgaben: Der http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png The Legal History Review / Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis / Revue d'Histoire du Droit Brill

V. Pribnow, Die Rechtfertigung obrigkeitlicher Steuer- und kirchlicher Zehnterhebung bei Huldrich Zwingli.

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Publisher
Brill
Copyright
© 1998 Koninklijke Brill NV, Leiden, The Netherlands
ISSN
0040-7585
eISSN
1571-8190
DOI
10.1163/15718199819682654
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Abstract

LEGA art.no. br9820 PIPS.no. 159093 Please indicate author’s corrections in blue , setting errors in red 200 COMPTES RENDUS KB/zetten/060198/000000 V. P RIBNOW , Die Rechtfertigung obrigkeitlicher Steuer- und kirchlicher Zehnter- hebung bei Huldrich Zwingli. [Zürcher Studien zur Rechtsgeschichte, 34]. Schulthess, Zürich [1996]. [III] + IX + 111 S. Der Verfasser setzt sich zum Ziel, die Aussagen des Zürcher Reformators zu zwei Arten von Abgaben seiner Zeit, den Steuern und den Zehnten, zu untersuchen und zu würdigen. Nach einer einleitenden Zusammenfassung von Zwinglis Biographie stellt er die Ab- gabenordnung des Mittelalters dar, die dann vom auch im Bereich des Rechts wirksam werdenden Umbruch der Reformation ergriffen wurde. Dabei zeigte die Stadt Zürich mit ihrem ländlichen Untertanengebiet das typische Bild damaliger Stadtwirtschaft. In seiner Unterscheidung von göttlicher und menschlicher Gerechtigkeit bejahte Zwingli im Gegensatz zu den Täufern, die mit den Neuerungen viel weiter gehen wollten, Staat und Obrigkeit. Zur Überwachung und Gestaltung der menschlichen Gerechtigkeit bedarf es nach ihm der menschlichen Gewalt, die von Gott eingesetzt ist. Weltliche Macht der Geistlichkeit hingegen besitzt keine biblische Grundlage. Privat- eigentum ist zuzulassen; es verpflichtet aber zur Teilung mit den Bedürftigen. Nach Zwinglis republikanischem Staatsverständnis schuldet ein Christ Steuern und Abgaben: Der

Journal

The Legal History Review / Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis / Revue d'Histoire du DroitBrill

Published: Jan 1, 1998

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