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Subseciva

Subseciva SUBSECIVA von H. J. SCHELTEMA (Groningen) III. Die Verweisungen bei den frühbyzantinischen Rechtsgelehrten. V.cl. J. C. VAN OVEN octogenario d.d. In der Besprechung des von D. N6rr ver6ffenthchten Buches iiber die Culpa in den byzantinischen Quellen 1) habe ich darauf hingewiesen, daB der Autor nicht immer die Unterscheidungsmerkmale zwischen alten und neuen Scholien gekannt und daher handgreiflich neue Scholien fiir alte gehalten hat. Nun ist N6rr kei- neswegs der Einzige, dem die Unterscheidung zwischen altem und neuem Gut schlecht abgeht; schon die Petersche These der Digestenkatene stiitzt sich fast ausschlieBlich auf in dieser Hinsicht falsch eingeschatzte Belegstellen 2) und die Autoren, die seitdem die Katene mit vielen und geheimnisvollen Traumen um- webten, haben es offensichtlich gar nicht bemerkt. Die Zuschreibung anonym iiberlieferter Bruchstilcke - die Kunst in der die i??cuas Zachariae und Heimbach Meister waren - scheint also in Vergessenheit geraten zu sein; es ist vielleicht nicht uberflussig, einiges wieder einmal in die Erinnerung wachzurufen. Ich beschranke mich jetzt auf die Verweisungen, die eines der wichtigsten Hilfs- mittel zur Diagnose darstellen. Die Art und die Gestalt, in denen auf das Corpus luris hingewiesen wird, enthalten uberaus wichtige Merkmale fUr die Bestimmung nicht nur der ungefdhren Entstehungszeit, sondern sogar des http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png The Legal History Review / Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis / Revue d'Histoire du Droit Brill

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Publisher
Brill
Copyright
© 1958 Koninklijke Brill NV, Leiden, The Netherlands
ISSN
0040-7585
eISSN
1571-8190
DOI
10.1163/157181958X00564
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Abstract

SUBSECIVA von H. J. SCHELTEMA (Groningen) III. Die Verweisungen bei den frühbyzantinischen Rechtsgelehrten. V.cl. J. C. VAN OVEN octogenario d.d. In der Besprechung des von D. N6rr ver6ffenthchten Buches iiber die Culpa in den byzantinischen Quellen 1) habe ich darauf hingewiesen, daB der Autor nicht immer die Unterscheidungsmerkmale zwischen alten und neuen Scholien gekannt und daher handgreiflich neue Scholien fiir alte gehalten hat. Nun ist N6rr kei- neswegs der Einzige, dem die Unterscheidung zwischen altem und neuem Gut schlecht abgeht; schon die Petersche These der Digestenkatene stiitzt sich fast ausschlieBlich auf in dieser Hinsicht falsch eingeschatzte Belegstellen 2) und die Autoren, die seitdem die Katene mit vielen und geheimnisvollen Traumen um- webten, haben es offensichtlich gar nicht bemerkt. Die Zuschreibung anonym iiberlieferter Bruchstilcke - die Kunst in der die i??cuas Zachariae und Heimbach Meister waren - scheint also in Vergessenheit geraten zu sein; es ist vielleicht nicht uberflussig, einiges wieder einmal in die Erinnerung wachzurufen. Ich beschranke mich jetzt auf die Verweisungen, die eines der wichtigsten Hilfs- mittel zur Diagnose darstellen. Die Art und die Gestalt, in denen auf das Corpus luris hingewiesen wird, enthalten uberaus wichtige Merkmale fUr die Bestimmung nicht nur der ungefdhren Entstehungszeit, sondern sogar des

Journal

The Legal History Review / Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis / Revue d'Histoire du DroitBrill

Published: Jan 1, 1958

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