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Ausbildung Der Geistlichen

Ausbildung Der Geistlichen VIERTES KAPITEL AUSBILDUNG DER GEISTLICHEN Der Erwerbung ausreichender Kenntnis (cilm), insbesondere iiber die religiosen Pflichten (cilm lamali), und der Fdhigkeit zu eigenem Urteil ( f iqh im ursprfnglichen Sinne) dient die hohere Schule (madrasa, Pl. madäris), die in muslimischen Ländern früh- zeitig neben die Volksschule (maktab) trat, und zwar in unmittel- barem Anschluss an die Moschee. Die ersten Lehrer (mudayyis) waren die "Erzahler" (erbaulichen Prediger, qass, Pl. qussas) 1. Im Unterrichtsbetrieb galt es als erstes Ziel, den Koran aus- wendig zu lernen und richtig und kunstvoll zu rezitieren (qirä)a), ein Hdfiz und Qärï- zu werden. Der Student (talib, Plur. talaba oder tull6ib), der eine h6here Laufbahn erstrebte, hatte drei Moglichkeiten : selber als Lehrer (mudayyis) zu wirken und damit zu den eigentlichen "Gelehrten" (culamä») 2 zu gehoren, Richter (q14i) oder Rechtsgutachter (multi) zu werden oder den geist- lichen Beruf im engeren Sinne zu ergreifen (imdm, hatib, WdciZ) 3. Alle diese Amter waren, besonders anfdnglich, nicht streng von- einander geschieden. Vor allem war der Qadi dank seiner um- fassenden Ausbildung in der Lage, zu unterrichten und andere Tatigkeiten auszuuben 4. Das in der ganzen islamischen Welt verbreitete System der Madrasa (Medrese) bestand auch im Osmanischen Reiche im wesentlichen unverandert http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Die Welt des Islams Brill

Ausbildung Der Geistlichen

Die Welt des Islams , Volume 1 (1-2): 111 – Jan 1, 1951

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Publisher
Brill
Copyright
© 1951 Koninklijke Brill NV, Leiden, The Netherlands
ISSN
0043-2539
eISSN
1570-0607
DOI
10.1163/157006051X00159
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Abstract

VIERTES KAPITEL AUSBILDUNG DER GEISTLICHEN Der Erwerbung ausreichender Kenntnis (cilm), insbesondere iiber die religiosen Pflichten (cilm lamali), und der Fdhigkeit zu eigenem Urteil ( f iqh im ursprfnglichen Sinne) dient die hohere Schule (madrasa, Pl. madäris), die in muslimischen Ländern früh- zeitig neben die Volksschule (maktab) trat, und zwar in unmittel- barem Anschluss an die Moschee. Die ersten Lehrer (mudayyis) waren die "Erzahler" (erbaulichen Prediger, qass, Pl. qussas) 1. Im Unterrichtsbetrieb galt es als erstes Ziel, den Koran aus- wendig zu lernen und richtig und kunstvoll zu rezitieren (qirä)a), ein Hdfiz und Qärï- zu werden. Der Student (talib, Plur. talaba oder tull6ib), der eine h6here Laufbahn erstrebte, hatte drei Moglichkeiten : selber als Lehrer (mudayyis) zu wirken und damit zu den eigentlichen "Gelehrten" (culamä») 2 zu gehoren, Richter (q14i) oder Rechtsgutachter (multi) zu werden oder den geist- lichen Beruf im engeren Sinne zu ergreifen (imdm, hatib, WdciZ) 3. Alle diese Amter waren, besonders anfdnglich, nicht streng von- einander geschieden. Vor allem war der Qadi dank seiner um- fassenden Ausbildung in der Lage, zu unterrichten und andere Tatigkeiten auszuuben 4. Das in der ganzen islamischen Welt verbreitete System der Madrasa (Medrese) bestand auch im Osmanischen Reiche im wesentlichen unverandert

Journal

Die Welt des IslamsBrill

Published: Jan 1, 1951

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