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LitStream Collection
doi: 10.1007/s11623-019-1078-6pmid: N/A
Obgleich nicht umwerfend neu, begegnet die rechtliche Bewertung der Auftragsverarbeitung nach wie vor zahlreichen Schwierigkeiten. Gerade für juristische Laien ist die Abgrenzung zu einer “normalen” Datenübermittlung oft schwer nachvollziehbar. Doch auch gestandene Fachleute können gelegentlich nur mit den Schultern zucken, wenn es um die Frage der Einordnung von Auftragsverarbeitungsverhältnissen geht. Der vorliegende Beitrag versucht ein wenig Licht in die Dunkelheit zu bringen und zumindest die wenigen schon vorhandenen Ansätze und Wertungsmöglichkeiten näher darzustellen.
doi: 10.1007/s11623-019-1079-5pmid: N/A
Viele Agenturen und StartUps setzen mittlerweile auf Freelancer, die zum Beispiel Webseiten oder Softwarelösungen entwickeln und die Arbeiten mitgestalten. Teilweise werden die Freiberufler nur projektbezogen eingesetzt, nicht selten sind sie aber auch über einen langen Zeitraum für ein Unternehmen tätig und gehören damit zum Team. Häufig fehlt es an klaren Regelungen zu deren Tätigkeit. Die Realität wirft daher im Rahmen der Datenverarbeitung eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Fragen auf, die im Folgenden näher aufgezeigt werden.
doi: 10.1007/s11623-019-1080-zpmid: N/A
Labore verarbeiten im Rahmen ihrer Tätigkeit eine Vielzahl von Patientendaten. Die hierzu notwendigen personenbezogenen Daten erhalten sie zum Teil von den behandelnden Arztpraxen bzw. Krankenhäusern. Es drängt sich daher zu Recht die Frage auf, inwieweit es sich bei der Datenverarbeitung der Labore um eine Auftragsverarbeitung handelt. Aufgrund der seit dem 25. Mail 2018 anzuwendenden Datenschutz-Grundverordnung wurden die Anforderungen an die Auftragsverarbeitung überarbeitet, mit der Folge, dass zahlreiche Fragen neu diskutiert und teilweise einer Neubewertung unterzogen werden. Die unterschiedlichen Ansätze sind jedoch mit erheblichen Konsequenzen für die Beteiligten verbunden, weshalb der Beitrag den derzeitigen Stand der Diskussion und die zurzeit möglichen Lösungsansätze aufzeigt.
doi: 10.1007/s11623-019-1081-ypmid: N/A
Im Jahr 2017 wurden in Deutschland ca. eine Millionen Leiharbeitnehmer beschäftigt. Dies stellt nicht nur aus wirtschaftlicher Sicht eine beachtliche Entwicklung, sondern auch aus datenschutzrechtlicher Perspektive ein spannendes Feld dar. Insbesondere stellt sich für Datenschützer die Frage, welche Aspekte eigentlich berücksichtigt werden müssen, um die Arbeitnehmerüberlassung datenschutzkonform und vor allem einheitlich zu regeln. Der mit der EU Datenschutz-Grundverordnung neu geregelte Joint- Control Vertrag könnte hier eventuell eine entsprechende Lösung bieten.
doi: 10.1007/s11623-019-1082-xpmid: N/A
Die nach den USA auch in Europa zunehmende Beliebtheit genetischer Familienforschung zum Aufspüren von biologischen Verwandten und der biogeografischen Herkunft führt dazu, dass Gendatenschutz nicht mehr nur ein Thema für Spezialisten wird. Dabei stellen sich neue Fragen zum Schutz Dritter, zur Privilegierung der Wissenschaft oder zur Umsetzung von Betroffenenrechten, auf die hier erste Antworten gegeben werden.
doi: 10.1007/s11623-019-1083-9pmid: N/A
The present article presents an overview of the legal background introduced by the General Data Protection Regulation (GDPR) with regard to the protection of genetic data. The aim of this article is to critically examine the definition of the term “genetic data” provided by the General Data Protection Regulation in order to achieve a better understanding of the protection afforded to this special category of personal data by the Regulation. The article offers an overview of the parts of such definition that the author considers “problematic” and summarizes the questions raised by the General Data Protection regulation’s approach to the protection of genetic data. The main objective of this article is therefore, to contribute to a wider debate that would address the identified challenges and bring us closer to finding viable ways of protecting this unique category of personal data.
doi: 10.1007/s11623-019-1084-8pmid: N/A
Der Ruf nach Dateneigentum wird unter den Voraussetzungen der vierten industriellen Revolution lauter. Die Akteure des produzierenden Wirtschaftsbereichs befürchten, von der Datenhoheit Dritter abhängig zu sein, und wünschen sich umgekehrt, ausschließlich über Daten zu verfügen und andere von ihrer ökonomischen Verwertung auszuschließen. Der Beitrag untersucht Modelle einer Zuordnung von Daten und entwickelt alternative Ideen zur Ausbildung von Dateneigentum.
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