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Perspektiven des europäischen Verfassungsrechts – Verfassungsdämmerung?

Perspektiven des europäischen Verfassungsrechts – Verfassungsdämmerung? Im Oktober 2007 hat der Europäische Rat von Lissabon einer Reform des Europäischen Vertragswerks zugestimmt. Unterstellt, der Ratifizierungsprozess in den 27 Mitgliedstaaten verläuft erfolgreich, wird die EU damit drei gleichrangige Grundverträge haben: den Vertrag über die Europäische Union, den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie die Grundrechtecharta. Obwohl sich darin zahlreiche Normen aus dem Verfassungsentwurf wiederfinden, sind die Folgen für die rechtssystematische Interpretation erheblich. Die Zurückweisung des Verfassungsvertrags war eine politische Entscheidung, dass die EU keine Verfassung im herkömmlichen Sinn erhalten soll. Da aber Gemeinschaftsrecht mitgliedstaatlichen Verfassungen vorgeht, sind diese längst zu Bereichsverfassungen geworden.Wenn die Europäische Union keine Verfassung hat und die mitgliedstaatlichen Verfassungen nur Bereiche abdecken, so sind weite Bereiche des Rechts verfassungslos. Ein möglicher Ausweg bestünde in einer „Europäisierung“ des Verfassungsbegriffs: Demnach ist Verfassung ist nicht mehr Staatsgrundlegung, sondern Entwicklungsordnung. Dieser Begriff kann aber nur Bestand haben, wenn die Verfassungsverneinung aus der Debatte um den Verfassungsvertrag ignoriert wird. http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaften de Gruyter

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Publisher
de Gruyter
Copyright
© Walter de Gruyter
Subject
V. The Future of Constitutionalism in Multi-Level Environments
ISSN
1610-7780
eISSN
1612-7013
DOI
10.1515/zfse.5.3-4.557
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Abstract

Im Oktober 2007 hat der Europäische Rat von Lissabon einer Reform des Europäischen Vertragswerks zugestimmt. Unterstellt, der Ratifizierungsprozess in den 27 Mitgliedstaaten verläuft erfolgreich, wird die EU damit drei gleichrangige Grundverträge haben: den Vertrag über die Europäische Union, den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie die Grundrechtecharta. Obwohl sich darin zahlreiche Normen aus dem Verfassungsentwurf wiederfinden, sind die Folgen für die rechtssystematische Interpretation erheblich. Die Zurückweisung des Verfassungsvertrags war eine politische Entscheidung, dass die EU keine Verfassung im herkömmlichen Sinn erhalten soll. Da aber Gemeinschaftsrecht mitgliedstaatlichen Verfassungen vorgeht, sind diese längst zu Bereichsverfassungen geworden.Wenn die Europäische Union keine Verfassung hat und die mitgliedstaatlichen Verfassungen nur Bereiche abdecken, so sind weite Bereiche des Rechts verfassungslos. Ein möglicher Ausweg bestünde in einer „Europäisierung“ des Verfassungsbegriffs: Demnach ist Verfassung ist nicht mehr Staatsgrundlegung, sondern Entwicklungsordnung. Dieser Begriff kann aber nur Bestand haben, wenn die Verfassungsverneinung aus der Debatte um den Verfassungsvertrag ignoriert wird.

Journal

Zeitschrift für Staats- und Europawissenschaftende Gruyter

Published: Dec 19, 2007

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