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Focus

Focus von Professor DR. DR. H. C. MARCUS LuTTER, Bonn Ein Symposion mit sieben Vorträgen und reicher Diskussion auf wenigen Zeilen zusammenzufassen, ist weder möglich noch angestrebt. Hier soll versucht werden, die vielfältigen Aspekte wie mit einem Brennglas auf die wichtigsten Punkte hin zu konzentrieren. 1. Im Zentrum des Zusammenspiels und Zusammenwirkens der drei Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung steht die Information. Nur der Vorstand verfügt kraft seiner Tätigkeit originär über die Kenntnisse zum Stand der Vorhaben und zum Ist der Unternehmen im Wettbewerb; die beiden anderen Organe Aufsichtsrat und Hauptversammlung sind auf die Zulieferung aller relevanten Informationen angewiesen. Das ist ein unerhört aufwendiger und komplexer Vorgang, dessen Schwierigkeiten mit der Sprachebene beginnen und mit den Fragen zur Zeit der Information und ihrer Vertraulichkeit noch lange nicht enden. Da Information zudem Macht und Einfluß bedeutet und in großen und mächtigen Unternehmen gewiß nicht zuletzt davon geprägt ist, wird Information und Informationsfluß als Verteilung und Zuweisung von Einfluß und Macht zwangsläufig zur Rechtsfrage und zum Rechtsproblem: sie kann nicht dem mehr oder minder guten Willen der Beteiligten allein überlassen bleiben; mindestens die Eckdaten müssen in der Rechtsordnung festgelegt sein. Am Bilanzrecht kann man das am längsten und intensivsten beobachten. 2. http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht de Gruyter

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2009 Walter de Gruyter
ISSN
0340-2479
eISSN
1612-7048
DOI
10.1515/zgre.1998.27.3.589
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Abstract

von Professor DR. DR. H. C. MARCUS LuTTER, Bonn Ein Symposion mit sieben Vorträgen und reicher Diskussion auf wenigen Zeilen zusammenzufassen, ist weder möglich noch angestrebt. Hier soll versucht werden, die vielfältigen Aspekte wie mit einem Brennglas auf die wichtigsten Punkte hin zu konzentrieren. 1. Im Zentrum des Zusammenspiels und Zusammenwirkens der drei Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung steht die Information. Nur der Vorstand verfügt kraft seiner Tätigkeit originär über die Kenntnisse zum Stand der Vorhaben und zum Ist der Unternehmen im Wettbewerb; die beiden anderen Organe Aufsichtsrat und Hauptversammlung sind auf die Zulieferung aller relevanten Informationen angewiesen. Das ist ein unerhört aufwendiger und komplexer Vorgang, dessen Schwierigkeiten mit der Sprachebene beginnen und mit den Fragen zur Zeit der Information und ihrer Vertraulichkeit noch lange nicht enden. Da Information zudem Macht und Einfluß bedeutet und in großen und mächtigen Unternehmen gewiß nicht zuletzt davon geprägt ist, wird Information und Informationsfluß als Verteilung und Zuweisung von Einfluß und Macht zwangsläufig zur Rechtsfrage und zum Rechtsproblem: sie kann nicht dem mehr oder minder guten Willen der Beteiligten allein überlassen bleiben; mindestens die Eckdaten müssen in der Rechtsordnung festgelegt sein. Am Bilanzrecht kann man das am längsten und intensivsten beobachten. 2.

Journal

Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrechtde Gruyter

Published: Jan 1, 1998

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