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Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) – ist sie wünschenswert?

Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) – ist sie wünschenswert? ECLR Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) ist sie wünschenswert? von Rechtsanwalt DR. HENNING RASNER, Köln ZGR 1992, 314-326 Inhaltsübersicht I. Das Werden der SE II. Akzeptanz III. DerSE-VO-Entwurfvon 1991 im Verhältnis zum Entwurf 1989 1. Beschränkung der geregelten Materie 2. Anwendbares Recht und Verweisung 3. Gründung unter Beteiligung einer GmbH 4. Sitzverlegung über die Grenze 5. Hauptversammlung stellt nicht mehr den Jahresabschluß fest 6. Abberufung von Verwaltungsmitgliedern 7. Zivilrechtliche Haftung der Verwaltungsmitglieder 8. Kapitalaufbringung 9. Konzernrecht IV. Richtlinienentwurf zur Mitbestimmung 1991 V. Resume Die Societas Europaea: ,,ihr Sein und Werden" ist das Thema. Vom Sein der europäischen Aktiengesellschaft kann keine Rede sein, das Werden dieser Gesellschaftsform kann der interessierte Beobachter seit über 30 Jahren verfolgen. Wir schreiben jetzt das Jahr 1992, und eigentlich hatte die EG-Kommission gehofft, gegen Ende des letzten Jahres ihren Verordnungsentwurf für die SE, zusammen mit dem Richtlinienentwurf zur Mitbestimmung bei der SE, vom Ministerrat verabschiedet zu erhalten. Dieser Zeitplan konnte nicht eingehalten werden, und die EG-Kommission meint nun, daß die Entwürfe noch in diesem Jahr Gesetzeskraft erlangen werden und somit ab 1994 die SE der Wirtschaft zur Verfügung stehen könnte. Es ist aber kaum damit zu rechnen, daß schon bald die erste SE in das http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht de Gruyter

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2009 Walter de Gruyter
ISSN
0340-2479
eISSN
1612-7048
DOI
10.1515/zgre.1992.21.3.314
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Abstract

ECLR Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) ist sie wünschenswert? von Rechtsanwalt DR. HENNING RASNER, Köln ZGR 1992, 314-326 Inhaltsübersicht I. Das Werden der SE II. Akzeptanz III. DerSE-VO-Entwurfvon 1991 im Verhältnis zum Entwurf 1989 1. Beschränkung der geregelten Materie 2. Anwendbares Recht und Verweisung 3. Gründung unter Beteiligung einer GmbH 4. Sitzverlegung über die Grenze 5. Hauptversammlung stellt nicht mehr den Jahresabschluß fest 6. Abberufung von Verwaltungsmitgliedern 7. Zivilrechtliche Haftung der Verwaltungsmitglieder 8. Kapitalaufbringung 9. Konzernrecht IV. Richtlinienentwurf zur Mitbestimmung 1991 V. Resume Die Societas Europaea: ,,ihr Sein und Werden" ist das Thema. Vom Sein der europäischen Aktiengesellschaft kann keine Rede sein, das Werden dieser Gesellschaftsform kann der interessierte Beobachter seit über 30 Jahren verfolgen. Wir schreiben jetzt das Jahr 1992, und eigentlich hatte die EG-Kommission gehofft, gegen Ende des letzten Jahres ihren Verordnungsentwurf für die SE, zusammen mit dem Richtlinienentwurf zur Mitbestimmung bei der SE, vom Ministerrat verabschiedet zu erhalten. Dieser Zeitplan konnte nicht eingehalten werden, und die EG-Kommission meint nun, daß die Entwürfe noch in diesem Jahr Gesetzeskraft erlangen werden und somit ab 1994 die SE der Wirtschaft zur Verfügung stehen könnte. Es ist aber kaum damit zu rechnen, daß schon bald die erste SE in das

Journal

Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrechtde Gruyter

Published: Jan 1, 1992

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