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Aus der Praxis

Aus der Praxis Aus der Praxis -- Henssler, Die Haftung des Stimmrechtsvertreters DZWir 1995, Heft 10 das Amtsblatt kein Ersatz für die Lokalzeitung. Eine abstrakte Gefahr besteht für den Anspruchsteller nicht, eine konkrete ist nach der Einschätzung des Gerichts nicht dargetan. Ein Unterlassungsanspruch aus § l UWG scheitert mithin an dem fehlenden Unwertgehalt der beanstandeten Handlung. V. Lesermarkt und Anzeigenmarkt Die Interdependenz zwischen Anzeigenmarkt, Leserverhalten und Pressefreiheit fuhrt abschließend zur Frage nach der Wahrung der Rechte des Anspruchstellers aus Art. 5 Abs. l GG. Ob und auf welche Weise die Entscheidung über eine wettbewerbliche Konkurrentenklage die Informations- und Pressefreiheit berücksichtigen muß, ist im Detail streitig8. Weitergehend als ein reines Anzeigenblatt kann eine Lokalzeitung den Schutz des Art. 5 Abs. l GG beanspruchen. Zwar steht das Grundrecht unter dem Vorbehalt einfachen Gesetzes nach Art. 5 Abs. 2 GG, wozu auch die wettbewerbsrechtlichen Normen zu rechnen sind. Die Wettbewerbsvorschriften, insbesondere die unbestimmten Rechtsbegriffe, sind aber ihrerseits im Lichte der Grundrechte auszulegen. Auch in verfassungskonformer Auslegung kommt ein Verstoß gegen $ l UWG erst dann in Betracht, wenn durch die beanstandete Wettbewerbshandlung der Bestand der lokalen Tagespresse gefährdet und dadurch die publizistische Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird9. Bei der Beurteilung ist das Zusammenspiel von Leserund Anzeigenmarkt http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht de Gruyter

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Publisher
de Gruyter
Copyright
Copyright © 2009 Walter de Gruyter
ISSN
1439-1589
eISSN
1612-7056
DOI
10.1515/dwir.1995.5.10.430
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Abstract

Aus der Praxis -- Henssler, Die Haftung des Stimmrechtsvertreters DZWir 1995, Heft 10 das Amtsblatt kein Ersatz für die Lokalzeitung. Eine abstrakte Gefahr besteht für den Anspruchsteller nicht, eine konkrete ist nach der Einschätzung des Gerichts nicht dargetan. Ein Unterlassungsanspruch aus § l UWG scheitert mithin an dem fehlenden Unwertgehalt der beanstandeten Handlung. V. Lesermarkt und Anzeigenmarkt Die Interdependenz zwischen Anzeigenmarkt, Leserverhalten und Pressefreiheit fuhrt abschließend zur Frage nach der Wahrung der Rechte des Anspruchstellers aus Art. 5 Abs. l GG. Ob und auf welche Weise die Entscheidung über eine wettbewerbliche Konkurrentenklage die Informations- und Pressefreiheit berücksichtigen muß, ist im Detail streitig8. Weitergehend als ein reines Anzeigenblatt kann eine Lokalzeitung den Schutz des Art. 5 Abs. l GG beanspruchen. Zwar steht das Grundrecht unter dem Vorbehalt einfachen Gesetzes nach Art. 5 Abs. 2 GG, wozu auch die wettbewerbsrechtlichen Normen zu rechnen sind. Die Wettbewerbsvorschriften, insbesondere die unbestimmten Rechtsbegriffe, sind aber ihrerseits im Lichte der Grundrechte auszulegen. Auch in verfassungskonformer Auslegung kommt ein Verstoß gegen $ l UWG erst dann in Betracht, wenn durch die beanstandete Wettbewerbshandlung der Bestand der lokalen Tagespresse gefährdet und dadurch die publizistische Leistungsfähigkeit beeinträchtigt wird9. Bei der Beurteilung ist das Zusammenspiel von Leserund Anzeigenmarkt

Journal

Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrechtde Gruyter

Published: Jan 1, 1995

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