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ZUR WORTTRENNUNG AM ZEILENENDE IN DEN ALTFRIESISCHEN HANDSCHRIFTEN DES BROKMERBRIEFES

ZUR WORTTRENNUNG AM ZEILENENDE IN DEN ALTFRIESISCHEN HANDSCHRIFTEN DES BROKMERBRIEFES ZUR WORTTRENNUNG AM ZEILENENDE IN DEN ALTFRIESISCHEN HANDSCHRIFfEN DES BROKMERBRIEFES von Thomas Birkmann - Freiburg i. Br. Das Brokmerland oder Bruchmännerland wurde ursprünglich gebildet durch den westlichen Teil der sumpfigen Niederungen einer unbe­ wohnten Bruchgegend, die wie eine Barriere zwischen den alten friesi­ schen Gauen des Emesga und des Asterga lag, und sich in Richtung Westnordwest nach Ostsüdost von Norden über Aurich nach Olden­ burg erstreckte. Bis zum Anfang des 13. Jhds. bildete es die Grenze zwischen dem nordöstlichen Teil Frieslands, der zur Bremer Diozöse gehörte, und dem südwestlichen, der Münster unterstellt war. Seit etwa 1200 wurde es vom Emsigo aus besiedelt und urbar gemacht, die früheste Erwähnung der Brokmanni findet sich in der Chronik des Emo unter dem Jahre 1223. Schon um 1250 gab es bereits sechs Kirchen und im gleichen Jahr ist in einem Vertrag zwischen dem Bischof von Münster, Otto II, und den Brokmern schon die Rede von einer gens und einem consulatus Brocmannorum. Die Kolonisten müssen relativ bald das Bedürfnis nach neuen, den geänderten Verhältnissen ange­ paßten Gesetzen gehabt haben, die sich in den Bestimmungen des sog. Brokmerbriefes dokumentieren, in dem z.B. die allgemeinfriesischen 17 Küren und 24 Landrechte nicht aufgenommen wurden. Der altostfriesische Brokmerbrief, http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png Amsterdamer Beiträge zur Älteren Germanistik Brill

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Publisher
Brill
Copyright
Copyright © Koninklijke Brill NV, Leiden, The Netherlands
ISSN
0165-7305
eISSN
1875-6719
DOI
10.1163/18756719-90000053
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Abstract

ZUR WORTTRENNUNG AM ZEILENENDE IN DEN ALTFRIESISCHEN HANDSCHRIFfEN DES BROKMERBRIEFES von Thomas Birkmann - Freiburg i. Br. Das Brokmerland oder Bruchmännerland wurde ursprünglich gebildet durch den westlichen Teil der sumpfigen Niederungen einer unbe­ wohnten Bruchgegend, die wie eine Barriere zwischen den alten friesi­ schen Gauen des Emesga und des Asterga lag, und sich in Richtung Westnordwest nach Ostsüdost von Norden über Aurich nach Olden­ burg erstreckte. Bis zum Anfang des 13. Jhds. bildete es die Grenze zwischen dem nordöstlichen Teil Frieslands, der zur Bremer Diozöse gehörte, und dem südwestlichen, der Münster unterstellt war. Seit etwa 1200 wurde es vom Emsigo aus besiedelt und urbar gemacht, die früheste Erwähnung der Brokmanni findet sich in der Chronik des Emo unter dem Jahre 1223. Schon um 1250 gab es bereits sechs Kirchen und im gleichen Jahr ist in einem Vertrag zwischen dem Bischof von Münster, Otto II, und den Brokmern schon die Rede von einer gens und einem consulatus Brocmannorum. Die Kolonisten müssen relativ bald das Bedürfnis nach neuen, den geänderten Verhältnissen ange­ paßten Gesetzen gehabt haben, die sich in den Bestimmungen des sog. Brokmerbriefes dokumentieren, in dem z.B. die allgemeinfriesischen 17 Küren und 24 Landrechte nicht aufgenommen wurden. Der altostfriesische Brokmerbrief,

Journal

Amsterdamer Beiträge zur Älteren GermanistikBrill

Published: Mar 29, 1995

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