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Die Juristennamen in Der Digestensumma Des Anonymos

Die Juristennamen in Der Digestensumma Des Anonymos DIE JURISTENNAMEN IN DER DIGESTENSUMMA DES ANONYMOS von N. VAN DER WAL (Groningen) In der vorletzten Lieferung dieser Zeitschrift' versucht H.J. Scheltema nachzu- weisen, dass die sogenannten Summae, d.h. die kurz gefassten griechischen Uber- setzungen der Digesten und des Codex, von denen ZachariaevonLingenthal und Heimbach glaubten, sie seien ebenso wie die viel ausfuhrlicheren Kommentare der Antezessoren zu Unterrichtszwecken verfasst worden, einen ganz anderen Ursprung haben. Diese Summae seien ursprünglich am Rande der bei den Amtskanzleien der Gerichtsmagistrate liegenden Digesten- und Codexexemplare beigeschrieben worden, weil man dort diese lateinischen Texte ohne solche Hilfs- mittel nicht mehr zu benutzen verstanden hatte. So erkldre sich auch, wie z.B. Anatolios dazu kam, den Codexkommentar des Isidoros nicht nur zu Rate zu ziehen, sondern auf ganze Strecken einfach abzuschreiben. Ein solches Verfahren ware doch wohl ein selbst fur spatantike Begriffe allzu unversch5mter Plagiat gewesen, wenn Isidoros und Anatolios beide Professoren gewesen seien. Im grossen und ganzen hat Scheltema gewiss richtig gesehen, doch ist ihm gera- de bei der Erklarung der Erscheinung, die seine Entdeckung veranlasste, ein Feh- ler unterlaufen. Es handelt sich um die auff5ilige Tatsache, dass in der Digesten- summa des Anonymos, sowie sie uns - hauptsdchlich im Text der Basiliken - http://www.deepdyve.com/assets/images/DeepDyve-Logo-lg.png The Legal History Review / Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis / Revue d'Histoire du Droit Brill

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Publisher
Brill
Copyright
© 1978 Koninklijke Brill NV, Leiden, The Netherlands
ISSN
0040-7585
eISSN
1571-8190
DOI
10.1163/157181978X00111
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Abstract

DIE JURISTENNAMEN IN DER DIGESTENSUMMA DES ANONYMOS von N. VAN DER WAL (Groningen) In der vorletzten Lieferung dieser Zeitschrift' versucht H.J. Scheltema nachzu- weisen, dass die sogenannten Summae, d.h. die kurz gefassten griechischen Uber- setzungen der Digesten und des Codex, von denen ZachariaevonLingenthal und Heimbach glaubten, sie seien ebenso wie die viel ausfuhrlicheren Kommentare der Antezessoren zu Unterrichtszwecken verfasst worden, einen ganz anderen Ursprung haben. Diese Summae seien ursprünglich am Rande der bei den Amtskanzleien der Gerichtsmagistrate liegenden Digesten- und Codexexemplare beigeschrieben worden, weil man dort diese lateinischen Texte ohne solche Hilfs- mittel nicht mehr zu benutzen verstanden hatte. So erkldre sich auch, wie z.B. Anatolios dazu kam, den Codexkommentar des Isidoros nicht nur zu Rate zu ziehen, sondern auf ganze Strecken einfach abzuschreiben. Ein solches Verfahren ware doch wohl ein selbst fur spatantike Begriffe allzu unversch5mter Plagiat gewesen, wenn Isidoros und Anatolios beide Professoren gewesen seien. Im grossen und ganzen hat Scheltema gewiss richtig gesehen, doch ist ihm gera- de bei der Erklarung der Erscheinung, die seine Entdeckung veranlasste, ein Feh- ler unterlaufen. Es handelt sich um die auff5ilige Tatsache, dass in der Digesten- summa des Anonymos, sowie sie uns - hauptsdchlich im Text der Basiliken -

Journal

The Legal History Review / Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis / Revue d'Histoire du DroitBrill

Published: Jan 1, 1978

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